Satzung der Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft Siegen e.V.

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§1 Name und Sitz

  1. Der Verein trägt den Namen "Gesellschaft für Deutsch-Chinesische Freundschaft Siegen e.V.". Er hat seinen Sitz in Siegen. Im weiteren wird für den Verein die Kurzbezeichnung GDCF Siegen gebraucht.

§2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins

  1. Zweck der GDCF Siegen ist die Förderung der deutsch-chinesischen Freundschaft auf ausschließlich gemeinnütziger Grundlage durch die Pflege und Förderung der Beziehungen zwischen dem Deutschen und dem Chinesischen Volk in allen Bereichen im Geiste internationaler Verständigung und Völkerfreundschaft, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, und des Völkerverständigungsgedankens. Hierzu unternimmt sie vielfältige Aktivitäten: z.B. Organisation von Ausstellungen, Vorträge, Diskussionen, Sprachkurse, Kochkurse, Verleih von chinesischen Filmen, Publikationen ,Vermittlung persönlicher Kontakte durch Reisen, oder z.B. Brieffreundschaften, Seminare, Betreuung chinesischer Gäste, "Aktion Gastfreundschaft" (Einladung und Betreuung von Chinesen, die sich im Siegerland aufhalten).
    2. Die GDCF Siegen steht grundsätzlich allen Menschen offen, die, ungeachtet verschiedener politischer oder weltanschaulicher Überzeugungen, gleichberechtigt an dieser Aufgabe mitarbeiten wollen.
    3. Die GDCF Siegen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
    4. Der Verein darf keine anderen, als die in §2 Absatz 1 bezeichneten Ziele verfolgen.
    5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
    6. Er darf keine Personen durch zweckfremde Zuwendungen oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
    7. Etwaige Überschüsse dürfen nur zur Förderung der Aufgaben der Gesellschaft verwendet werden.
    8. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die DRK-Kinderklinik in Siegen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
    9. Der Verein ist selbstlos tätig
    10. Der Verein betätigt sich als Träger der Freien Jugendhilfe gem. §§ 75 SGB VIII und wählt hierzu einen Jugendwart. Die GDCF Siegen e.V. bietet verschiedene Veranstaltungen für Jugendliche an und betätigt sich auch auf dem Gebiet des internationalen Jugendaustausches im Sinne der Völkerverständigung. Die Tätigkeit der GDCF-Jugendgruppe ist eigenverantwortlich und selbstorganisiert.

§3 Tätigkeitsbereich

  1. Der Tätigkeitsbereich der GDCF Siegen erstreckt sich auf die Stadt Siegen und die Region Siegen-Wittgenstein

§4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der GDCF Siegen kann jede Person werden, die die Satzung der GDCF Siegen anerkennt und ihren Beitrag zahlt.
    2. über Aufnahme, Ausschluss und Streichung eines Mitglieds entscheidet der Vorstand der GDCF Siegen. Dagegen ist Einspruch bei den satzungsmäßigen Organen der GDCF Siegen möglich. Die Streichung erfolgt nachdem das Mitglied trotz dreimaliger schriftlicher Mahnung einen Beitragsrückstand von mehr als 6 Monaten nicht ausgleicht.
    3. der freiwillige Austritt ist jeweils zum Jahresende möglich. In begründeten Ausnahmen kann der Kassierer ein früheres Datum akzeptieren.

§5 Organe

  1. Organe der GDCF Siegen sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung (im folgenden MV) ist das oberste Organ der GDCF Siegen.
    2. Die MV fasst Beschlüsse zu allen Fragen, die die GDCF Siegen betreffen.
    3. Die in der MV gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Leiter und Protokollführer der MV zu unterzeichnen.
    4. Die MV wählt für die Dauer von 2 Jahren die Mitglieder des Vorstandes der GDCF Siegen. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Gewählt wird in den Vorstand, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinigt.
    5. Die MV ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.
    6. Die Einladung zur MV hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Termin zu erfolgen.
    7. Auf Verlangen von mindestens 20% der Mitglieder der GDCF Siegen muss vom Vorstand innerhalb von 14 Tagen eine MV mit den beantragten Tagesordnungspunkten einberufen werden.
    8. Die MV ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß zu ihr eingeladen wurde.

§7 Vorstand

  1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Kassierer, von denen jeweils 2 gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Im übrigen besteht der Vorstand aus bis zu 6 weiteren Mitgliedern.
    2. Der Vorstand der GDCF Siegen hat die MV vorzubereiten, einzuberufen, sowie die Beschlüsse der MV auszuführen. Er ist der MV rechenschaftspflichtig.
    3. Dem Vorstand der GDCF Siegen obliegt die Leitung aller Geschäfte im Tätigkeitsbereich der GDCF Siegen.
    4. Der Vorstand kann aus dem Kreis der Mitglieder der GDCF Siegen Verantwortliche für Teilaufgaben bestimmen sowie Ausschüsse und Arbeitsgruppen einrichten.
    5. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit nach Aussprache durch die MV mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgewählt werden.

§8 Beiträge

  1. Jedes Mitglied der GDCF Siegen hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der MV festgelegt wird.

§9 Kassenführung und Kassenprüfung

  1. Die GDCF Siegen führt eine eigene Kasse.
    2. Die MV der GDCF Siegen wählt auf Dauer eines Jahres zwei Mitglieder des Vereins als Kassenprüfer. Sie haben nach Ablauf des Geschäftsjahres anhand der Bücher die Kassenführung rechnerisch und sachlich zu prüfen und darüber der MV zu berichten. Die Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.

§10 Geschäftsordnung

  1. Die MV gibt sich eine Geschäftsordnung.

§11 Änderung der Satzung

  1. Satzungsänderungen können von der MV mit Zweidrittelmehrheit vorgenommen werden, nachdem sie im Wortlaut 14 Tage vor dem MV Termin den Mitgliedern bekannt gegeben wurden.

§12 Auflösung

  1. Die GDCF Siegen kann durch eine MV, in der mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind, mit Dreiviertelmehrheit aufgelöst werden.

§13 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.


    Siegen, 4.1.2008
    Amtsgericht Siegen
    Vereinsregister Nummer: 1702

    Geändert (Deutsche Fassung)  lt Mitgliederversammlung vom 24. April 2017 (kursiv/fett)


Siegen, 28 Februar 2007

 

 

 

德国济根德中友好协会宪则

 

§ 1 名称及会址

本会全称为济根德国中国友好注册协会。本会会址定于济根。本会的简称为济根德中友协。

  • 2 协会的目的及公益性
  1. 本会的目的是在完全公益的基础上通过培养和推动所有领域和层面上德国人民和中国人民之间的交往以促进德中友谊。这种交往和联系是以促进所有领域中的国际化理想,人民之间的友谊和理解宽容以及文化交流为主导思想的。本会将以各种形式和活动来实现这个目标,例如 举办和组织展览,讲座,演讲会,讨论会,语言班,厨艺班,出借中国电影,发表作品,通过旅游介绍私人关系或者信友和接待中国客人,搞友情活动(邀请和款待到济根地区访问的中国人)。
  2. 济根德中友协原则上面对任何政治观点和信仰的人开放,他们以平等身份参与协会的各项工作。
  3. 济根德中友协在税务上全面和直接执行税收法案中的公益减税条款。
  4. 协会不允许追寻 §2 第一节所列以外的目标。
  5. 协会不允许赢利,特别是其会员不允许从协会的资金中分取任何好处。
  6. 协会不允许给任何个人不合理的优惠或是酬劳。
  7. 即使有结余也必须用于协会的工作和任务。
  8. 如果协会解散,协会的本来目的改变或是取消,则协会的现有资金将转给济根德国红十字儿童医院。
  9. 协会的工作是无私的。
  10. 协会作为根据 §§ 75 SGB VIII 规定的独立青少年协助机构做青少年协助工作并选举一位青少年监护人。济根德中友协为青少年举办各种活动并组织青少年交换计划以促进人民之间的理解。济根德中友协青少年小组的活动是独立和自我组织的。
  • 3 活动范围
  • 济根德中友协的活动范围包括济根市及济根- 惠特根斯坦地区。
  • 4 协会会员
  • 每一个认可协会宪则并缴纳会费者都可以成为济根德中友协的会员。
  • 济根德中友协的理事会决定会员的接纳,开除和除名。可以在济根德中友协宪则规定的相应协会机构对此提出抗辩。会员将在未缴纳会费超过6个月以上并且三次书面警告无效的情况下被除名。
  • 自动退会可在每年年底执行。在有特殊理由的例外情况下可以提前退会。
  • 5 组织机构
  • 济根德中友协的组织机构是会员大会和理事会。
  • 6 会员大会
  • 会员大会(以下简称 MV) 是济根德中友协的最高机构组织。
  • 会员大会就所有涉及济根德中友协的问题作出决定。
  • 所有会员大会作出的决定都必须形成书面文字并由大会主席和大会书记签字。
  • 会员大会选出任期为两年的济根德中友协理事会成员。每个理事会成员须单一选举产生。得到参加大会的协会成员多数投票的人当选理事。
  • 每年必须举行一次会员大会。
  • 举行会员大会的书面邀请必须包含会议的议程事项并于预定会议开始前14 天发出。
  • 在至少 20%的协会会员提出要求的前提下济根德中友协的理事会必须在14 天内依据所提出的日程要求召开会员大会。
  • 如果会员大会是按规定召开的,它就具备作出决定的权力。
  • 7 理事会
  • 理事会根据德国民法 26 BGB 定义包括理事会主席,副主席和出纳员, 其中两者可以联合代表第三者。此外理事会还可以具备达六个席位。
  • 济根德中友协的理事会具有准备,召开会员大会和执行大会决议的责任。它必须向会员大会提交报告。
  • 济根德中友协理事会具有领导所有友协工作和事物的责任。
  • 济根德中友协理事会可以指定协会会员作为某项具体工作的负责人,理事会也可以成立相应的工作小组和专题组织。
  • 理事会成员可以随时通过会员大会的讨论和投票结果淘汰出理事会。
  • 8 会费
  • 每个济根德中友协会员须缴纳会费,会费金额由会员大会决定。
  • 9 财务会计和审计
  • 济根德中友协有自己的财务会计。
  • 会员大会选举两位会员为任期一年的审计员。他们在一个工作年结束后须根据出纳账册和实物记录就财务会计工作进行审计并向会员大会提交报告。审计员不允许是理事会成员。
  • 10 业务规则
  • 会员大会制定一个协会业务规则。
  • 11 修改宪则
  • 宪则修改可以在会员大会上得到三分之二与会成员赞同的情况下执行。修改内容必须在会员大会召开前14 天通告给协会会员。
  • 12 协会解散
  • 济根德中友协在有至少50% 协会会员参与会员大会并且具四分之三的绝对多数赞同的情况下得以解散。
  • 13 生效
  • 此协会宪则在议决后生效。